Grundregeln der International Asian Weapon Organisation

Die I.A.W.O. ist ein Verband, in dem sich Budo-Sportler verschiedener Budo-Sportarten vereinigt haben, um sich der von ihnen betriebenen Budo-Sportart zu widmen.

Gemeinsames Ziel aller Mitglieder ist es, die Ausübung des Budo zu betreiben und weiterzuentwickeln. Um die gesetzten hohen technischen Standards aufrechtzuerhalten bzw. gewährleisten zu können, fühlen sich die Mitglieder, die Vorstandschaft etc. verpflichtet, an die von anderen Weltverbänden vorgegebenen Standards anzuknüpfen und diese als Grundlage der Ausübung der jeweils ausgeübten Budo-Sportart zugrunde zu legen. Damit wird nicht auf die Eigenständigkeit der I.A.W.0. verzichtet, sondern vielmehr der Grundgedanke, der zur Gründung der I.A.W.0. führte, verdeutlicht, dass  nämlich der Einzelne, das Mitglied der I.A.W.0., und der von ihm ausgeübte Budo-Sport im Mittelpunkt steht. Die Organisation und die Verwaltungsstruktur sind nur Mittel zum Zweck, um einen möglichst hohen technischen Standard zu gewährleisten.

So werden in der I.A.W.0. derzeit folgende Budo-Sportarten unterrichtet: All-Style-Karate, Traditional Karate, Goshin-Taijutsu, Budo-Taijutsu, Kobudo, Anti-Terror-Karate, Kickboxen, Ju-Jutsu, Taekwondo, Samurai-Jutsu und Eskrima.

Den zuständigen Fachvertretern obliegt es, das technische Niveau in der jeweiligen Sparte hoch anzusetzen und dies mit den in der I.A.W.0. verfolgten Zielen in Einklang zu bringen.

Bei der Erlangung von Graduierungen (Schüler- und Meistergrade) soll auch die geistige Einstellung des Prüflings zu der von ihm ausgeübten Sportart bzw. Budoart berücksichtigt werden. Es soll also nicht nur die körperliche Fähigkeit bei der Beurteilung berücksichtigt werden, sondern auch die Persönlichkeit und das Bemühen des jeweiligen Prüflings, die dem Budo zugrundeliegenden Werte zu verbreiten und selbst zu leben.

Der Vorstand bzw. auf Antrag die Mitgliederversammlung kann jederzeit mit 2/3 Mehrheit beschließen, eine neue Budo-Sportart in die I.A.W.0. aufzunehmen.

Lehrgänge, Prüfungen und Vorführungen dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes der I.A.W.0. erfolgen. Der zuständige Fachvertreter muss hierzu gehört werden. Können sich Vorstand und Fachvertreter nicht einigen, so entscheidet die DAN-Kommission. An diesen Beschluss sind dann sowohl der Vorstand, als auch der Fachvertreter gebunden.

Lehrgänge, Prüfungen und Vorführungen dürfen nur von autorisierten Mitgliedern der I.A.W.0. abgehalten werden. Der Vorstand muss mindestens 4 Wochen vor Abhaltung von dem Termin benachrichtigt werden. Der Fachvertreter hat, falls

Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Veranstaltung bestehen sollten, gleichfalls ein Vetorecht. Die Finanzierung dieser Veranstaltung muss gesichert sein.

Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren von Videos, Fotos etc., ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes der I.A.W.0. gestattet. Zuwiderhandlungen sind strafbar und werden deshalb strafrechtlich verfolgt. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

Außerdem sind die Mitglieder der I.A.W.0. nicht berechtigt, eigene Unterlagen mit dem Namen I.A.W.0. zu erstellen, zu verbreiten oder Dritte mit der Erstellung oder Verbreitung zu beauftragen oder dies zu dulden. Gleiches gilt auch für Stempel, Briefköpfe, Erstellen von Videos, Fotos etc. Wer ohne schriftliche Genehmigung des Vorstandes hiergegen zuwider handelt, verhält sich grob satzungswidrig. Der Präsident kann über den Ausschluss ohne Anhörung der stimmberechtigten Mitglieder entscheiden. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit darüber beschließen, dass das Mitglied mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen wird.

Schülergraden ist es untersagt, ohne Genehmigung ihres Dojoleiters (ab C-Lizenz) an Lehrgängen, Wettkämpfen und Prüfungen der I.A.W.0. teilzunehmen. Gleiches gilt für die Teilnahme an verbandsfremden Lehrgängen, Wettkämpfen und Prüfungen.

Dan-Träger müssen sich weiterbilden. Sie müssen deshalb an den von der I.A.W.0. offiziell ausgeschriebenen Lehrgängen teilnehmen. Falls ein Dan-Träger über längere Zeit hinweg unentschuldigt fehlt oder sein Verhalten Anlass zu der Annahme gibt, dass er kein Interesse an der Zusammenarbeit mit der I.A.W.0. hat, so kann er mit einfacher Mehrheit von der DAN-Kommission ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für Mitglieder der DAN-Kommission.

Neben diesen Regeln gelten auch die bei der Versammlung der I.A.W.0. festgelegten Beschlüsse und Absprachen. Diese neuen Regeln sind Grundlage der Beziehungen der Mitglieder untereinander und zur I.A.W.0.

Die Absicht der I.A.W.0. ist es, die Harmonie zwischen Mensch und Natur zu fördern. Mitglieder, die mehrmals strafrechtlich in Erscheinung treten oder unter Betreuung gestellt werden oder die I.A.W.0. für eigene Zwecke einspannen wollen und die andere Mitglieder ausnützen wollen, können zum einem keine wirksame Mitgliedschaft in der I.A.W.0. erwerben und zum anderen bei Kenntnis dieser Tatsache vom Präsidenten ausgeschlossen werden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Bayreuth, 18. Februar 2017

Gez.
Wolfgang Gröger
(Präsident IAWO e. V.)